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| 1.8 | Arbeitszeit |
| 1.8.2 |
Arbeitszeitregelung für mobile Tele- und Teleheimarbeit
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 |
| Der Gleitzeitrahmen für die Telearbeit zu Hause wird auf 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr erweitert. Unbeschadet davon sind die Ruhezeiten von 11 Stunden einzuhalten. Es sind Kernzeiten zu vereinbaren, die die Erreichbarkeit am Telearbeitsplatz gewährleisten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /121 |
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