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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.8 Arbeitszeit
1.8.2 Arbeitszeitregelung für mobile Tele- und Teleheimarbeit

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001
Der Gleitzeitrahmen für die Telearbeit zu Hause wird auf 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr erweitert. Unbeschadet davon sind die Ruhezeiten von 11 Stunden einzuhalten.
Es sind Kernzeiten zu vereinbaren, die die Erreichbarkeit am Telearbeitsplatz gewährleisten.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /121
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