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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.8 Arbeitszeit
1.8.2 Arbeitszeitregelung für mobile Tele- und Teleheimarbeit

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Wasserversorger 2001
Die Lage der häuslichen Arbeitszeit sollte weitgehend vom Mitarbeiter selbst bestimmbar sein. Sie muss sich jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach der betrieblichen Notwendigkeit richten. Ist es erforderlich, den Telearbeiter in Servicezeiten einzuplanen, wird dies innerhalb des Arbeitsteams/Fachgebietes vereinbart.
Soweit die Mitarbeiter von ihrer häuslichen Arbeitsstätte aus auf Rechnersysteme [der Firma] zugreifen müssen, ist die Tätigkeit grundsätzlich während der Systemlaufzeit auszuüben. Ansonsten kann die Tätigkeit auch außerhalb der im Unternehmen geltenden Arbeitszeitregelung - bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften - erbracht werden (z. B. abends bis 22 Uhr).
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /131
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