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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.8 Arbeitszeit
1.8.2 Arbeitszeitregelung für mobile Tele- und Teleheimarbeit

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2000
Bei betrieblicher Notwendigkeit ist zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter eine Ansprechzeit des Mitarbeiters am Telearbeitsplatz festzulegen (betriebsbestimmte Arbeitszeit). Die Verteilung der verbleibenden individuellen Arbeitszeit ist vom Mitarbeiter vorzunehmen (selbstbestimmte Arbeitszeit).
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /112
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