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| 1.8 | Arbeitszeit |
| 1.8.4 |
Mehrarbeit und Zuschläge
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Außerhalb der vereinbarten häuslichen Präsenzzeiten können die Mitarbeiter die Lage der Arbeitszeit in der häuslichen Arbeitsstätte frei bestimmen. Die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit und zum Arbeitsschutz sind zu beachten, weshalb ein Arbeitszeitrahmen von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr anzustreben ist. Darüber hinaus hat die Zeiteinteilung der Telearbeit so zu erfolgen, dass ohne ausdrückliche Anordnung der Dienststelle keine Ansprüche auf Zahlung von Zeit- oder sonstigen Zuschlägen (z. B. für Überstunden, Nachtarbeit usw.) entstehen. Überstunden oder Mehrarbeit im Rahmen der Telearbeit müssen im Voraus von der Dienststelle angeordnet bzw. vereinbart werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /171 |
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