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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.8 Arbeitszeit
1.8.4 Mehrarbeit und Zuschläge

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2003
Mehrarbeit im Rahmen der häuslichen Arbeitsstätte muss vom Arbeitgeber im Voraus angeordnet werden, um als solche anerkannt zu werden; eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. Im Übrigen bleiben die tariflichen bzw. in Betriebsvereinbarungen vereinbarten Grundsätze bezüglich Mehrarbeit und flexibler Arbeitszeit unberührt.
Ein Anspruch auf arbeitszeitbezogene Zulagen und Zuschläge (z. B. Sonn-, Feiertags-, Nacht-, Samstagsarbeit) besteht ausschließlich für betriebsbestimmte Arbeitszeit.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /148
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