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| 1.8 | Arbeitszeit |
| 1.8.4 |
Mehrarbeit und Zuschläge
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2003 |
| Mehrarbeit im Rahmen der häuslichen Arbeitsstätte muss vom Arbeitgeber im Voraus angeordnet werden, um als solche anerkannt zu werden; eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. Im Übrigen bleiben die tariflichen bzw. in Betriebsvereinbarungen vereinbarten Grundsätze bezüglich Mehrarbeit und flexibler Arbeitszeit unberührt. Ein Anspruch auf arbeitszeitbezogene Zulagen und Zuschläge (z. B. Sonn-, Feiertags-, Nacht-, Samstagsarbeit) besteht ausschließlich für betriebsbestimmte Arbeitszeit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /148 |
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