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| 1.9 | Beteiligung von Betriebs- und Personalrat |
| 1.9.2 |
Beteiligung BR/PR
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 |
| In jedem Einzelfall ist zwischen der Stadt und der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter eine schriftliche Vereinbarung (Anlage [...]) über teilweise Arbeitsleistung in Telearbeit zu Hause auf der Grundlage dieser Regelung und den gesetzlichen und sonstigen im Bereich der Stadtverwaltung geltenden Bestimmungen abzuschließen. In dieser Vereinbarung werden auch die prozentuale Aufteilung der Arbeitszeit zwischen betrieblicher und häuslicher Arbeitsstätte und die Wochentage, an denen die Arbeitsleistung erbracht werden soll, festgelegt. Des Weiteren sind die Zeiten (Kernzeiten) zu vereinbaren, in denen die Erreichbarkeit am Telearbeitsplatz gewährleistet ist. Die zuständige Personalvertretung muss vor Abschluss der Vereinbarung jeweils beteiligt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /146 |
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