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| 1.9 | Beteiligung von Betriebs- und Personalrat |
| 1.9.2 |
Beteiligung BR/PR
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 |
| Die an Telearbeit interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reichen einen schriftlichen Antrag beim Haupt- und Personalamt ein. Nach Einholung einer schriftlichen Stellungnahme der/des Vorgesetzten berät eine Fachgruppe bestehend aus Vertretern des Haupt- und Personalamtes, des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der/dem zuständigen Vorgesetzten, ob die Bestimmungen und Voraussetzungen zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes eingehalten sind. Das Beratungsergebnis wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /134 |
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