Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.9 Beteiligung von Betriebs- und Personalrat
1.9.2 Beteiligung BR/PR

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003
Die an Telearbeit interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reichen einen schriftlichen Antrag beim Haupt- und Personalamt ein. Nach Einholung einer schriftlichen Stellungnahme der/des Vorgesetzten berät eine Fachgruppe bestehend aus Vertretern des Haupt- und Personalamtes, des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der/dem zuständigen Vorgesetzten, ob die Bestimmungen und Voraussetzungen zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes eingehalten sind. Das Beratungsergebnis wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /134
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