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| 1.9 | Beteiligung von Betriebs- und Personalrat |
| 1.9.2 |
Beteiligung BR/PR
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2001 |
| Die Einrichtung des Telearbeitsplatzes erfolgt auf Antrag des Mitarbeiters oder der Geschäftsleitung. Erfolgt der Antrag von der Geschäftsleitung, wird der Telearbeitsplatz firmen- bzw. abteilungsintern ausgeschrieben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die technische und organisatorische Machbarkeit, die von der "Projektgruppe Telearbeit" überprüft wird. [...] Die Auswahl des Mitarbeiters erfolgt - nach Empfehlung durch die "Projektgruppe Telearbeit" - durch den Vorgesetzten in Abstimmung mit dem Betriebsrat. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /110 |
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