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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.9 Beteiligung von Betriebs- und Personalrat
1.9.2 Beteiligung BR/PR

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2001
Die Einrichtung des Telearbeitsplatzes erfolgt auf Antrag des Mitarbeiters oder der Geschäftsleitung. Erfolgt der Antrag von der Geschäftsleitung, wird der Telearbeitsplatz firmen- bzw. abteilungsintern ausgeschrieben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die technische und organisatorische Machbarkeit, die von der "Projektgruppe Telearbeit" überprüft wird. [...]
Die Auswahl des Mitarbeiters erfolgt - nach Empfehlung durch die "Projektgruppe Telearbeit" - durch den Vorgesetzten in Abstimmung mit dem Betriebsrat.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /110
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