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| 1.9 | Beteiligung von Betriebs- und Personalrat |
| 1.9.3 |
Konflikte
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2008 |
| Sollte es Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung und/oder Auslegung dieser Betriebsvereinbarung geben, werden die Betriebsparteien mit dem Willen der außergerichtlichen Einigung in einer zu bildenden Schlichtungskommission verhandeln. Die Kommission tagt auf Antrag einer der Betriebsparteien mit einer längstens zweiwöchigen Einladungsfrist. Die Kommission besteht aus je zwei Teilnehmern von jeder Seite. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle mit drei Beisitzern von jeder Seite und Herrn Richter [...] am Arbeitsgericht [...] als Vorsitzendem. Die Einigungsstelle ist auch zuständig, wenn diese Betriebsvereinbarung gekündigt wurde und die Verhandlungen über eine ablösende Vereinbarung von einer Seite für gescheitert erklärt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030100 /420 |
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