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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Steuerung des Außendiensts |
| 2.1.1 |
Zeit und Arbeitsorganisation, Ortungssysteme
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 0 |
| Dem Betriebsrat wird ein jederzeitiges Zugangsrecht zu dem EDV-System sowie zu den Ortungs- und Funksystemen in den einzelnen Kraftfahrzeugen der Außendienstmitarbeiter eingeräumt. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte nehmen die Mitglieder des Betriebsrats an Schulungsmaßnahmen bzw. Seminaren teil, die entsprechende Qualifikationen vermitteln. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Der Betriebsrat kann jederzeit Sachverständige seiner Wahl zur Überprüfung der Systeme oder der Überprüfung von Planungen zur Änderung der Systeme hinzuziehen. § 80 Abs. 3 BetrVG findet insoweit keine Anwendung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090203 /38 |
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