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| 2.2 | Techniknutzung - Kontrolle und Arbeitsverdichtung |
| 2.2.1 |
Einsatzgebiete, Zweckbestimmung
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 |
| Die einsetzende Dienststelle beschreibt Zweck und Umfang des beabsichtigten Einsatzes mobiler Endgeräte, der zu verwendenden Dienste und Fachverfahren. Die Zweckbeschreibung soll die zu erledigenden Fachaufgaben sowie die örtlichen und zeitlichen Einsatzerfordernisse der mobilen Endgeräte enthalten. Mobile Endgeräte sollen nicht als Arbeitsmittel für Arbeiten eingesetzt werden, die an Büroarbeitsplätzen ausgeführt werden können. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090202 /137 |
| Textauszug 1 von 1 |