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| 2.3 | Arbeitszeit |
| 2.3.1 |
Erfassung, Vertrauensarbeitszeit, Selbstbestimmtes festlegen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2007 |
| Die Außendienstangestellten bestimmen selbst die Dauer und Lage (einschließlich der Pausen) der individuellen täglichen Arbeitszeit im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die betrieblichen Belange und daraus sich ergebende Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen. Von den Außendienstmitarbeiter/innen und deren Vorgesetzten sind die geltenden gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen zu beachten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030600 /13 |
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