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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

2.3 Arbeitszeit
2.3.1 Erfassung, Vertrauensarbeitszeit, Selbstbestimmtes festlegen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2000
Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere für die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit von zehn Stunden und für die Pausen- u. Ruhenszeiten und sonstige arbeitszeitrechtliche Regelungen, sind von den Mitarbeitern zu beachten. Die Vorgesetzten haben dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter diese Vorschriften einhalten können. [...]
Mehrarbeit ist jegliche Arbeit eines Mitarbeiters, die über die wöchentliche normale Arbeitszeit hinausgeht. Mitarbeiter, die Mehrarbeit leisten, haben Anspruch auf Zeitausgleich.
Die Parteien verzichten auf eine Arbeitszeiterfassung; stattdessen wird ein Arbeitszeitausgleich auf Vertrauensbasis zwischen Regionalleiter und Mitarbeiter vereinbart. [...] Es gibt keine zentrale Überwachung/Auswertung des Ausgleichsverhaltens der einzelnen Mitarbeiter.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /1435
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