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| 2.3 | Arbeitszeit |
| 2.3.1 |
Erfassung, Vertrauensarbeitszeit, Selbstbestimmtes festlegen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2000 |
| Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere für die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit von zehn Stunden und für die Pausen- u. Ruhenszeiten und sonstige arbeitszeitrechtliche Regelungen, sind von den Mitarbeitern zu beachten. Die Vorgesetzten haben dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter diese Vorschriften einhalten können. [...] Mehrarbeit ist jegliche Arbeit eines Mitarbeiters, die über die wöchentliche normale Arbeitszeit hinausgeht. Mitarbeiter, die Mehrarbeit leisten, haben Anspruch auf Zeitausgleich. Die Parteien verzichten auf eine Arbeitszeiterfassung; stattdessen wird ein Arbeitszeitausgleich auf Vertrauensbasis zwischen Regionalleiter und Mitarbeiter vereinbart. [...] Es gibt keine zentrale Überwachung/Auswertung des Ausgleichsverhaltens der einzelnen Mitarbeiter. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /1435 |
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