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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

2.3 Arbeitszeit
2.3.1 Erfassung, Vertrauensarbeitszeit, Selbstbestimmtes festlegen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2008
Die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für die über acht (8) Stunden täglich hinausgehende Arbeitszeit wird auf die Außendienstmitarbeiter übertragen. Die Art und Weise der Aufzeichnungen kann der Arbeitgeber festlegen; zumindest sind Datum und Stundenzahl aufzuführen. Die Aufzeichnungen sind vom Außendienstmitarbeiter 24 Kalendermonate aufzubewahren; der Arbeitgeber ist berechtigt, eine längere Aufbewahrungsdauer festzulegen. Kopien der Aufzeichnungen hat der Außendienstmitarbeiter dem Arbeitgeber zumindest quartalsweise insbesondere zum Zwecke der Prozessoptimierung [...] auszuhändigen. Dem Betriebsrat sind vom Arbeitgeber Kopien zur Verfügung zu stellen.
HBS-Datenbank-Nr: 030100 /420
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