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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

2.3 Arbeitszeit
2.3.1 Erfassung, Vertrauensarbeitszeit, Selbstbestimmtes festlegen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2008
Hat der Arbeitgeber nach Durchsicht der Zeiterfassungsbögen festgestellt, dass der betreffende Außendienstmitarbeiter dauerhafte Mehrarbeit (mehr als 40 Stunden pro Woche) erbracht hat, klären der betreffende Außendienstmitarbeiter und sein jeweiliger Vorgesetzter in der Regel spätestens im Folgemonat gemeinsam die Ursachen. Ein Mitglied des Betriebsrats nimmt an dem Gespräch teil, es sei denn, der Außendienstmitarbeiter wünscht dies nicht. Der Betriebsrat ist unverzüglich über den bevorstehenden Termin zu informieren, spätestens eine Woche vorher.
Zeigt sich auf Basis des Gesprächs in der 1. Stufe, dass die dauerhafte Mehrarbeit auf die vom Arbeitgeber vorgegebene Arbeitsorganisation zurückzuführen ist, wird der Arbeitgeber zeitnah überprüfen, welche arbeitsorganisatorischen Verbesserungsmöglichkeiten umsetzbar sind mit dem erklärten Ziel, dass die tatsächliche Arbeitszeit des betreffenden Außendienstmitarbeiters wieder auf seine vertraglich geschuldete Arbeitszeit zurückgeführt wird.
Zeigt sich auf Basis dieses Gesprächs, dass die dauerhafte Mehrarbeit darauf zurückzuführen ist, dass der Außendienstmitarbeiter seine Arbeitsabläufe weiter verbessern kann, ermitteln der betreffende Außendienstmitarbeiter und sein jeweiliger Vorgesetzter in einem oder mehreren weiteren Gesprächen gemeinsam, welche Verbesserungsmaßnahmen sinnvoll und geeignet sind (z. B. Schulungsmaßnahmen), wobei diese Maßnahmen schriftlich festgehalten werden.
Ein Mitglied des Betriebsrats nimmt an diesen Gesprächen teil, es sei denn, der Außendienstmitarbeiter wünscht dies nicht.
HBS-Datenbank-Nr: 030100 /420
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