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| 3.1 | Begriffsbestimmungen |
| 3.1.1 |
Dienstreise, Entsendung, Einsatzwechseltätigkeit
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 2011 |
| Unter einer Dienstreise verstehen wir Reisen mit kurzfristigem Charakter, bei denen nicht absehbar ist, dass ein längerfristiges Projekt aus der Reise erwachsen wird. So z. B. Vertriebsreisen, Kundenbesuche, Audits oder zeitlich eng gefasste Projekte. Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn ein Mitarbeiter, der eine regelmäßige Arbeitsstätte hat, aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig wird. Dabei ist die regelmäßige Arbeitsstätte der ortsgebundene Mittelpunkt der auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit des Mitarbeiters, an dem er wöchentlich mindestens 20 Prozent seiner vertraglichen Arbeitszeit verbringt. Bei vorübergehenden auswärtigen Tätigkeiten am selben Einsatzort liegt nach drei Monaten keine Dienstreise mehr vor. |
| HBS-Datenbank-Nr: 011100 /58 |
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