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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

3.2 Sparsamkeit bei Dienstreisen
3.2.1 Verdichtung der Tätigkeit, Bonussysteme

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010
Dienstreisen sind unter dem Gebot äußerster Wirtschaftlichkeit durchzuführen und nur zulässig, wenn der verfolgte Zweck nicht anders erreicht werden kann. Für die Wirtschaftlichkeit einer Dienstreise sind sowohl Kosten- als auch Zeitfaktoren entscheidend. Ökologische Aspekte sind zu berücksichtigen.
Durch die Reisetätigkeit darf sich der Reisende weder bereichern noch einen finanziellen Nachteil erleiden. Die private Nutzung von Firmenraten jeglicher Art (z. B. bei Mietwagen, Hotels, Fluggesellschaften) ist untersagt. Bei mutwilligen Verstößen gegen die Reisekostenordnung behält sich [die Firma] Kürzungsmöglichkeiten bzw. die Rückforderung vermeidbarer Mehrkosten vor.
HBS-Datenbank-Nr: 010306 /33
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