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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

3.2 Sparsamkeit bei Dienstreisen
3.2.1 Verdichtung der Tätigkeit, Bonussysteme

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010
Auf Geschäftsreisen erworbene Bonusmeilen dürfen bis auf Weiteres zu privaten Zwecken genutzt werden. Sollte eine derartige Nutzung künftig durch [die Firma] steuerlich als geldwerter Vorteil zu berücksichtigen sein, hat der Mitarbeiter (der Personalabteilung) die notwendigen Angaben zu machen und die dann fälligen Abgaben zu übernehmen.
Jegliche entgeltliche Weitergabe von dienstlich erworbenen Bonusmeilen an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
HBS-Datenbank-Nr: 010306 /33
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