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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

3.3 Reisezeit - Arbeitszeit
3.3.1 Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2003
Die Zeit vom Antritt bis zur Beendigung einer Reise (in der Regel Abfahrt bzw. Ankunft des Transportmittels) gilt an den Reisetagen als Arbeitszeit. [...] Bei ein- und zweitägigen Dienstreisen werden dem Arbeitszeitkonto maximal 8 Stunden täglich gutgeschrieben. Gleiches gilt für reine An- und Abreisetage.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /1612
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