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| 3.3 | Reisezeit - Arbeitszeit |
| 3.3.1 |
Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2003 |
| Die Zeit vom Antritt bis zur Beendigung einer Reise (in der Regel Abfahrt bzw. Ankunft des Transportmittels) gilt an den Reisetagen als Arbeitszeit. [...] Bei ein- und zweitägigen Dienstreisen werden dem Arbeitszeitkonto maximal 8 Stunden täglich gutgeschrieben. Gleiches gilt für reine An- und Abreisetage. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /1612 |
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