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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

3.3 Reisezeit - Arbeitszeit
3.3.1 Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 2011
Grundsätzlich hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine bezahlte Übernachtung bei Rück- oder Weiterreisezeiten von mehr als einer Stunde, wenn die Arbeitszeit 8 Stunden überschreitet. Erreicht die Arbeitszeit 10 Stunden, besteht ebenfalls ein Anspruch auf bezahlte Übernachtung unabhängig von der erforderlichen Rück- oder Weiterreisezeit.
HBS-Datenbank-Nr: 011100 /58
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