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| 3.3 | Reisezeit - Arbeitszeit |
| 3.3.1 |
Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 2011 |
| Grundsätzlich hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine bezahlte Übernachtung bei Rück- oder Weiterreisezeiten von mehr als einer Stunde, wenn die Arbeitszeit 8 Stunden überschreitet. Erreicht die Arbeitszeit 10 Stunden, besteht ebenfalls ein Anspruch auf bezahlte Übernachtung unabhängig von der erforderlichen Rück- oder Weiterreisezeit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 011100 /58 |
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