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| 3.3 | Reisezeit - Arbeitszeit |
| 3.3.1 |
Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2008 |
| Dauert die voraussichtlich geplante, gesamte Arbeitszeit länger als 10 Stunden an oder beginnt die Reise vor 6:30 Uhr, so kann am Vortag angereist werden. Endet die Reisezeit nach 21:30 Uhr, so kann eine Übernachtung in Anspruch genommen werden. Die Arbeitszeit für die Anreise beginnt in diesem Fall an der Wohnung und endet am Hotel unter Berücksichtigung von § 2 Ziff. 2.2 dieser Vereinbarung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2437 |
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