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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

3.3 Reisezeit - Arbeitszeit
3.3.1 Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2008
Dauert die voraussichtlich geplante, gesamte Arbeitszeit länger als 10 Stunden an oder beginnt die Reise vor 6:30 Uhr, so kann am Vortag angereist werden. Endet die Reisezeit nach 21:30 Uhr, so kann eine Übernachtung in Anspruch genommen werden.
Die Arbeitszeit für die Anreise beginnt in diesem Fall an der Wohnung und endet am Hotel unter Berücksichtigung von § 2 Ziff. 2.2 dieser Vereinbarung.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2437
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