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| 3.3 | Reisezeit - Arbeitszeit |
| 3.3.1 |
Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2005 |
| Kalendertäglich werden die tatsächlich angefallene Arbeitszeit und die Reisezeit gutgeschrieben, maximal jedoch 10 Stunden. Dies gilt nicht für: - Reisezeit mit Benutzung von Schlafwagen in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. - Mitarbeiter, deren Arbeitsgebiet eine Reisetätigkeit einschließt und bei denen die zeitliche Mehrbeanspruchung in den einzelvertraglichen Regelungen entsprechend berücksichtigt ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2099 |
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