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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

3.3 Reisezeit - Arbeitszeit
3.3.1 Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2007
Grundsätzlich werden die tatsächlich aufgewendeten Zeiten als Arbeitszeit bewertet und vergütet. Hierbei wird nicht zwischen Arbeitszeit und Reisezeit unterschieden. [...]
Bei eintägigen Dienstreisen und Serviceeinsätzen werden maximal 14 Stunden angerechnet. Spätestens bei absehbarer Überschreitung der 14-Stunden-Grenze wird die Übernachtung vor Ort empfohlen.
Bei (An- und Ab-)Reisetagen von mehrtätigen Dienstreisen und Serviceeinsätzen werden maximal 12 Stunden angerechnet. Erstreckt sich die An- und Abreise über mehrere Tage so gilt dies für jeden der Reisetage.
Bei mehrtägigen Dienstreisen bzw. Serviceeinsätzen wird an den Zwischentagen mindestens die für den jeweiligen Tag im Arbeitszeitmodell hinterlegte Sollarbeitszeit des Mitarbeiters als Arbeitszeit angerechnet.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2429
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