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| 3.3 | Reisezeit - Arbeitszeit |
| 3.3.1 |
Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2008 |
| Die für die Dienstreise aufgewendete Reisezeit wird als tatsächliche Arbeitszeit vergütet. Arbeitet der Mitarbeiter vor Antritt oder nach Ende der Dienstreise, zählt diese Zeit ebenfalls zur Arbeitszeit. Ist diese gesamte Arbeitszeit länger als die vorgesehene Sollarbeitszeit, so wird diese Zeit mit Zuschlägen vergütet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2437 |
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