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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

3.3 Reisezeit - Arbeitszeit
3.3.1 Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2008
Die für die Dienstreise aufgewendete Reisezeit wird als tatsächliche Arbeitszeit vergütet. Arbeitet der Mitarbeiter vor Antritt oder nach Ende der Dienstreise, zählt diese Zeit ebenfalls zur Arbeitszeit. Ist diese gesamte Arbeitszeit länger als die vorgesehene Sollarbeitszeit, so wird diese Zeit mit Zuschlägen vergütet.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2437
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