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| 3.3 | Reisezeit - Arbeitszeit |
| 3.3.1 |
Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten
Es gibt hierzu 13 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2006 |
| Diese Vereinbarungen finden auch bei Dienstreisen Anwendung, so dass auf Dienstreisen eine flexible Festlegung der Sollarbeitszeit zwischen sechs und zehn Stunden entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (einschließlich Reisezeit bei Hin- und Rückfahrt) erfolgen kann. Bei einer über zehn Stunden hinausgehenden Arbeitszeit wird diese Zeit als Überstunden gewertet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2310 |
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