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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

3.3 Reisezeit - Arbeitszeit
3.3.1 Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten

Es gibt hierzu 13 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2006
Diese Vereinbarungen finden auch bei Dienstreisen Anwendung, so dass auf Dienstreisen eine flexible Festlegung der Sollarbeitszeit zwischen sechs und zehn Stunden entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (einschließlich Reisezeit bei Hin- und Rückfahrt) erfolgen kann. Bei einer über zehn Stunden hinausgehenden Arbeitszeit wird diese Zeit als Überstunden gewertet.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2310
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