Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

5.1 Überwachung: Leistungs- und Verhaltenskontrolle
5.1.1 Ausschließen, Auswertungsverbot, Zugriff und Löschung von Daten

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2008
Zugriff zu den Verbindungsdaten und zur Gebührenabrechnung haben nur die unmittelbar damit beauftragten Beschäftigten. Die dazu berechtigten betrieblichen Rollen sind in der Anlage 2 aufgeführt. Die Zugriffsberechtigungen werden eng gefasst. [...]
Für personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, gilt die besondere Zweckbindung des § 31 BDSG [Bundesdatenschutzgesetzes]. Sie werden unverzüglich gelöscht, wenn sie für die hier genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
HBS-Datenbank-Nr: 090202 /122
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