Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

5.2 Erreichbarkeit
5.2.1 Pflicht und Grenzen, Verantwortung

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2008
Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, ständig erreichbar zu sein, es sei denn, dies gehört zu ihren Aufgaben wie beispielsweise im Falle der Rufbereitschaft. E-Mails und Faxe sind nur in den Arbeitszeiten abzurufen. Hiervon ausgenommen sind Administratoren, die außerhalb der banküblichen Arbeitszeiten für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb der IT-Systeme der Bank sorgen.
HBS-Datenbank-Nr: 090202 /122
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