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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

5.2 Erreichbarkeit
5.2.1 Pflicht und Grenzen, Verantwortung

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2000
Außerhalb seiner Arbeitszeit ist der/die Mitarbeiter/in nicht verpflichtet, Geräte und Systeme der mobilen Informationsverarbeitung zu benutzen bzw. eingeschaltet zu lassen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /96
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