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| 5.2 | Erreichbarkeit |
| 5.2.1 |
Pflicht und Grenzen, Verantwortung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011 |
| Die Vorgesetzten sollen darauf hinwirken, dass mobile Arbeit grundsätzlich in der Rahmenarbeitszeit erbracht wird. Es ist zudem Aufgabe der Vorgesetzten, einer Erwartungshaltung entgegenzuwirken, die eine ständige Erreichbarkeit der Beschäftigten voraussetzt. Aufgabe der Vorgesetzten ist es auch, dafür zu sorgen, dass die zeitliche Beanspruchung der Beschäftigten das Maß der dienstrechtlichen Verpflichtung nicht dauerhaft oder erheblich überschreitet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /201 |
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