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Alle Rechte vorbehalten
| 5.3 | Datenschutz |
| 5.3.1 |
Informationen, Einweisung
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2000 |
| Telearbeit erfordert in besonderem Maße, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vor Dritten zu schützen. Die innerbetrieblichen Vorschriften zur ordnungsgemäßen Nutzung von Personalcomputern sowie das Bundesdatenschutzgesetz finden für die in Telearbeit beschäftigten Mitarbeiter auch bei ihrer Tätigkeit außerhalb des Betriebs Anwendung. Vertrauliche Daten und Informationen sind so zu sichern, dass Familienangehörige oder sonstige Dritte keinen Zugriff hierzu erhalten. Pass- und Codewörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder leicht zugänglich aufbewahrt werden. Die in Telearbeit beschäftigten Mitarbeiter erhalten vor Aufnahme der Telearbeit eine ausführliche Einweisung über die Datensicherheit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /97 |
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