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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

5.4 Privatnutzung von mobilen Geräten
5.4.1 Umfang, Umgang mit Kosten

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004
Eine private Nutzung durch den/die Telearbeiter/-in ist erlaubt, soweit ihr Ausmaß geringfügig bleibt. Dienstliche und private Daten sind zumindest durch die Einrichtung verschiedener Laufwerke zu trennen. Eine Nutzung der Arbeitsmittel durch Dritte ist untersagt. Der Einsatz privater Hard- und Software ist nicht gestattet.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /146
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