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Alle Rechte vorbehalten
| 5.4 | Privatnutzung von mobilen Geräten |
| 5.4.1 |
Umfang, Umgang mit Kosten
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 |
| Eine private Nutzung durch den/die Telearbeiter/-in ist erlaubt, soweit ihr Ausmaß geringfügig bleibt. Dienstliche und private Daten sind zumindest durch die Einrichtung verschiedener Laufwerke zu trennen. Eine Nutzung der Arbeitsmittel durch Dritte ist untersagt. Der Einsatz privater Hard- und Software ist nicht gestattet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /146 |
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