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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.1 Ziele von Vereinbarungen
6.1.1 Positive Effekte für Beschäftigte und die Arbeitsorganisation

Es gibt hierzu 27 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011
Präambel
Im Interesse der Beschäftigten und des [Unternehmens] wird das Angebot der "alternierenden Telearbeit" eingeführt und darüber hinaus mit der Einführung des "mobilen Arbeitens" ein neuer Weg für mehr Flexibilität beschritten. Beide Arbeitsformen sind Ausdruck einer von Vertrauen und Wertschätzung getragenen Arbeitskultur im [Unternehmen] auf Basis der Grundsätze für Führung und Zusammenarbeit.
Im Rahmen einer lebensphasenorientierten Personalpolitik sind Telearbeit und mobiles Arbeiten als flexible Arbeitsformen besonders geeignet, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben (§§ 12,13 Abs. 1 BGIeiG), die Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Chancengleichheit, die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen sowie die Ausgestaltung der individuellen Berufs- und Lebensplanung zu fördern.
Alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten sollen besonders dazu beitragen:
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben zu fördern,
- die Wiedereingliederung in das Berufsleben im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu unterstützen,
- die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern,
- Ausfallzeiten zu verringern,
- die Mitarbeiterbindung und die Arbeitgeberattraktivität zu erhalten und zu erhöhen,
- weitere Arbeitsressourcen durch eine größere Teilhabe von Teilzeitkräften am Arbeitsleben zu erschließen,
- den Stressabbau zu unterstützen, um damit die Gesunderhaltung zu fördern sowie
- erworbene berufliche Qualifikationen und vorhandenes Wissen auch in der Familienzeit zu erhalten und einen schnelleren beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen.

Unbeschadet der gesetzlichen und tariflichen Regelungen wird folgende Dienstvereinbarung abgeschlossen: [...].
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /226
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