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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.1 Ziele von Vereinbarungen
6.1.1 Positive Effekte für Beschäftigte und die Arbeitsorganisation

Es gibt hierzu 27 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2015
Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit
Zwischen [der Firma], vertreten durch den Geschäftsführer, [Name], sowie der Bereichsleiterin Z, [Name], und dem Betriebsrat [Ort] [der Firma], vertreten durch die Betriebsratsvorsitzende, [Name], wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:
[Die Firma] setzt sich für eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und persönlichen Verpflichtungen ein und möchte mit der Einführung der Telearbeit und der Mobilen Arbeit Flexibilisierungsmöglichkeiten schaffen, die die Interessen [der Firma] und die der Mitarbeitenden sinnvoll miteinander verbinden und dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Darüber hinaus soll diese Betriebsvereinbarung zu einer Steigerung der Arbeitszufriedenheit führen und gleichzeitig zu einer Verbesserung der Arbeitsproduktivität und Bindung qualifizierter Mitarbeitender.
Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen die unmittelbar betroffenen Mitarbeitenden und ihre Vorgesetzten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sowie der Erfordernisse des jeweiligen Arbeitsbereichs insbesondere hinsichtlich persönlicher Anwesenheit und Erreichbarkeit passgenaue Regelungen vereinbaren können. Angesichts der vielfältigen und sehr unterschiedlichen Aufgabenbereiche, Arbeitsweisen, Größe von Arbeitseinheiten, Erreichbarkeitserfordernisse und anderer relevanter Faktoren sind unterschiedliche Regelungen ausdrücklich möglich und beabsichtigt.
Dabei darf die Arbeitszeitsouveränität nicht zur Selbstausbeutung der Mitarbeitenden führen. Der Arbeitgeber und die Mitarbeitenden achten gemeinsam auf die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /264
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