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| 6.1 | Ziele von Vereinbarungen |
| 6.1.1 |
Positive Effekte für Beschäftigte und die Arbeitsorganisation
Es gibt hierzu 27 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2015 |
| Präambel Moderne Kommunikationsmittel und -technologien ermöglichen, dass verschiedenste Arbeiten auch außerhalb der Betriebsstätten eines Unternehmens - also bspw. von zu Hause aus erledigt werden. Mobiles Arbeiten fördert die Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensführung. Ziel der Betriebsvereinbarung ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der [Firma] (nachfolgend "Firma" genannt), die Möglichkeit zur mobilen Arbeit zu geben. Mit der Betriebsvereinbarung werden die Einzelheiten zur mobilen Arbeit geregelt. § 2 Einsatzzweck und Zielstellung [Firma] und der Betriebsrat sind sich darüber einig, dass auch außerhalb der Betriebsstätten der [Firma] im Rahmen von Arbeitsverhältnissen Arbeitsleistungen mittels moderner Kommunikationsmittel und -technologien erbracht werden können. Arbeitsleistung, die außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte unterstützt durch Geräte und Einrichtungen der dezentralen Informationsverarbeitungs- und Kommunikationstechnik im privaten Umfeld des Arbeitnehmers erbracht wird, wird nachfolgend "mobile Arbeit" genannt. Ziel der mobilen Arbeit ist es, durch die zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation, dem Arbeitnehmer eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensführung zu ermöglichen und gleichzeitig den betrieblichen Belangen angemessen Rechnung zu tragen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /270 |
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