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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.1 Ziele von Vereinbarungen
6.1.1 Positive Effekte für Beschäftigte und die Arbeitsorganisation

Es gibt hierzu 27 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016
Präambel
Die Entwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und das hohe Maß an Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein der Arbeitnehmer ermöglichen es zunehmend, dass die Arbeitsleistung auch außerhalb der Betriebsstätten der [Firma] und außerhalb von betrieblich veranlassten Arbeitsorten erbracht wird. Die [Firma] und die [Gewerkschaft] verfolgen das Ziel, im Rahmen von mobile working eine örtliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation sowohl im Unternehmensinteresse als auch im Mitarbeiterinteresse sinnvoll zu gestalten. Ziel von mobile working ist es, durch die räumliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation
- die Arbeitsqualität und -Produktivität zu verbessern, dem Arbeitnehmer mehr Gestaltungsfreiheit bei der Erbringung der Arbeitsleistung zu ermöglichen und damit eine höhere Arbeits- und Ergebniszufriedenheit zu erreichen,
- den Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensführung zu ermöglichen,
- die Kundenorientierung und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern und
- einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Mobile working stellt - bedingt durch die damit einhergehenden Gestaltungsfreiräume - besondere Anforderungen an die in mobile working beschäftigten Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer soll deshalb im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen eigenverantwortlich und selbstständig arbeiten können und über die erforderliche Selbstdisziplin verfügen, die bei mobile working erforderlich ist.
Mit diesen tarifvertraglichen Regelungen wird die Basis geschaffen, mobile working als weitere Arbeitsform zu implementieren.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /272
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