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| 6.1 | Ziele von Vereinbarungen |
| 6.1.1 |
Positive Effekte für Beschäftigte und die Arbeitsorganisation
Es gibt hierzu 27 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 0 |
| Die Verfahrensregelung "Arbeiten unterwegs" regelt das betrieblich veranlasste und DV-gestützte Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitsstätte und setzt hierfür den verbindlichen Rahmen für alle Beteiligten. Einleitung Im Rahmen regelmäßiger oder situativer spezieller IT-gestützter Aufgabenstellungen ist es erforderlich, Beschäftigten das "Arbeiten unterwegs" - also außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes - unter Verwendung geeigneter DV-Systeme zu ermöglichen. Dieses kann auch durch einen Fernzugriff (Remote-Access) mittels leitungs- oder funkbasierter Kommunikation ergänzt werden. Der quantitative Schwerpunkt des betrieblich notwendigen "Arbeiten unterwegs" liegt im Bereich des IT-Treuhänders für die "kommerzielle IT" [...]. Diese Verfahrensregelung gilt ebenso für die anderen IT-Treuhänder. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /170 |
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