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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.1 Home Office, alternierend

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2011
Arbeiten am Wohnort
In dieser Variante erledigt der Arbeitnehmer seine Arbeiten von seinem Wohnort aus. Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, trägt der Arbeitnehmer die ggf. entstehenden Kosten (z. B. Breitbandanschluss) selber. Die Arbeitszeit kann sich von wenigen Stunden über ganze Tage erstrecken, darf aber 80 % der persönlichen Arbeitszeit im Monatsmittel nicht überschreiten.

Alternierende Teleheimarbeit
Die Möglichkeit, sich einen festen Arbeitsplatz z. B. an seinem Wohnort einrichten zu lassen ist in der "Betriebsvereinbarung Teleheimarbeit", [Firma], in der jeweils gültigen Version, bereits geregelt und wird daher von dieser BV nicht berührt.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /167
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