Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.1 Home Office, alternierend

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2010
§ 3 Definition Home Office
Unter Home Office (Teleheimarbeit) verrichtet die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter freiwillig einen Teil seiner Arbeit zu Hause als Heimarbeit. Hierbei wird abwechselnd wahlweise zu Hause oder im Unternehmen gearbeitet.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /168
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