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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.1 Home Office, alternierend

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Home Office erfolgt auf freiwilliger Basis.
Die Einrichtung des Home Office-Arbeitsplatzes erfolgt auf Antrag der Beschäftigten. Die Zustimmung der Führungskräfte sowie des Personalrats (gemäß § 51 Abs. 1 MBG Schl.-H.) sind erforderlich.
Vor Aufnahme des Home Office ist zwischen den teilnehmenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, der jeweils betroffenen Führungskraft und ggf. Teammitgliedern gemeinsam ein schriftliches Soll-Konzept zu erstellen, in dem die Organisation der Arbeit, die Ergebniskontrolle, Vertretungsregelungen und der Zugang zu Dokumenten und Daten bei längerer Abwesenheit festgelegt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Home Office ergibt sich aus dieser Dienstvereinbarung nicht.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /233
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