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| 6.2 | Definition, Anlässe, Orte |
| 6.2.1 |
Home Office, alternierend
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011 |
| § 3 Teilnahmevoraussetzungen Die Teilnahme am Home Office erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Einrichtung des Home Office-Arbeitsplatzes erfolgt auf Antrag der Beschäftigten. Die Zustimmung der Führungskräfte sowie des Personalrats (gemäß § 51 Abs. 1 MBG Schl.-H.) sind erforderlich. Vor Aufnahme des Home Office ist zwischen den teilnehmenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, der jeweils betroffenen Führungskraft und ggf. Teammitgliedern gemeinsam ein schriftliches Soll-Konzept zu erstellen, in dem die Organisation der Arbeit, die Ergebniskontrolle, Vertretungsregelungen und der Zugang zu Dokumenten und Daten bei längerer Abwesenheit festgelegt werden. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Home Office ergibt sich aus dieser Dienstvereinbarung nicht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /233 |
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