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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.1 Home Office, alternierend

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Anonym 0
Flexible Arbeitsformen
Im Rahmen dieser GBV werden zwei unterschiedliche flexible Arbeitsformen geregelt:
- Telearbeit
Unter Telearbeit wird eine Beschäftigung verstanden, bei der ein Teil der Arbeit regelmäßig und planmäßig auch von zu Hause aus erledigt wird, wobei die Beschäftigten einen Tag oder mehrere Tage pro Woche von zu Hause und an den übrigen Tagen am betrieblichen Arbeitsplatz tätig sind. Die Telearbeit wird in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /267
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