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| 6.2 | Definition, Anlässe, Orte |
| 6.2.1 |
Home Office, alternierend
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 0 |
| Heimarbeit Heimarbeit ist ein vom Arbeitgeber ständig eingerichteter häuslicher Arbeitsplatz für den Beschäftigten. Einen Anspruch auf einen Heimarbeitsplatz gibt es nicht. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Einrichtung des Arbeitsplatzes. Der Beschäftigte hat Anspruch auf eine Entschädigung für die anteilige Nutzung der Wohnung und der Stromkosten. Der Einsatz privater Hard- und Software (sowie die private Nutzung des PC) sind nicht gestattet. Telearbeit Telearbeit ist die zeitweise Erledigung der übertragenen Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz unter Beibehaltung eines Büroarbeitsplatzes beim Arbeitgeber und Präsenztagen am Arbeitsplatz. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /271 |
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