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| 6.2 | Definition, Anlässe, Orte |
| 6.2.1 |
Home Office, alternierend
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011 |
| § 2 Begriffsbestimmung Telearbeit wird im [Unternehmen] ausschließlich in Form der alternierenden Telearbeit und des mobilen Arbeitens angeboten. Alternierende Telearbeit ist eine auf Informations- und Kommunikationstechnologie gestützte Tätigkeit, die die Beschäftigten regelmäßig an bestimmten Arbeitstagen teilweise in der Privatwohnung und teilweise in der Dienststelle erbringen, wobei sie während der häuslichen Tätigkeit mit der Dienststelle durch elektronische Kommunikationsmittel online verbunden sind. Sie wird zwischen Mitarbeiterin/Mitarbeiter und der Geschäftsführung des [Unternehmens] schriftlich vereinbart. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /226 |
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