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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.1 Home Office, alternierend

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011
§ 2 Begriffsbestimmung
Telearbeit wird im [Unternehmen] ausschließlich in Form der alternierenden Telearbeit und des mobilen Arbeitens angeboten.

Alternierende Telearbeit ist eine auf Informations- und Kommunikationstechnologie gestützte Tätigkeit, die die Beschäftigten regelmäßig an bestimmten Arbeitstagen teilweise in der Privatwohnung und teilweise in der Dienststelle erbringen, wobei sie während der häuslichen Tätigkeit mit der Dienststelle durch elektronische Kommunikationsmittel online verbunden sind. Sie wird zwischen Mitarbeiterin/Mitarbeiter und der Geschäftsführung des [Unternehmens] schriftlich vereinbart.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /226
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