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| 6.2 | Definition, Anlässe, Orte |
| 6.2.1 |
Home Office, alternierend
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011 |
| § 2 Begriffsbestimmung Bei dem durch diese Vereinbarung geregelten alternierenden Home Office handelt es sich um eine Tätigkeit, die die Beschäftigten teilweise in der Privatwohnung und teilweise in der Dienststelle erbringen, wobei sie ggf. während der häuslichen Tätigkeit mit der Dienststelle durch elektronische Kommunikationsmittel online verbunden sind. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /233 |
| Textauszug 5 von 14 | « vorheriger | nächster » |