Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.1 Home Office, alternierend

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011
§ 2 Begriffsbestimmung
Bei dem durch diese Vereinbarung geregelten alternierenden Home Office handelt es sich um eine Tätigkeit, die die Beschäftigten teilweise in der Privatwohnung und teilweise in der Dienststelle erbringen, wobei sie ggf. während der häuslichen Tätigkeit mit der Dienststelle durch elektronische Kommunikationsmittel online verbunden sind.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /233
Textauszug 5 von 14 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen