Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.1 Home Office, alternierend

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Elektro 2013
Ausschließliche Telearbeit
Bei der ausschließlichen Telearbeit wird die zu erbringende Arbeitsleistung vollständig in den häuslichen Bereich des Arbeitnehmers (Home Office) verlagert und wird dort unter Zuhilfenahme geeigneter technischer Hilfsmittel (wie z. B. Smartphone oder Notebook sowie entsprechender Softwarelösungen), mit deren Hilfe eine Zugriffsmöglichkeit auf das Firmennetz besteht, erbracht. In weiteren Regelungen dieser Vereinbarung wird darüber hinaus zwischen ausschließlicher Telearbeit in besonderem betrieblichen Interesse und ausschließlicher Telearbeit ohne besonderes betriebliches Interesse unterschieden.

Unregelmäßige Telearbeit
Bei unregelmäßiger Telearbeit (sog. Home Office-Tagen) wird von Fall zu Fall an einzelnen Tagen jeweils in Abstimmung mit dem Vorgesetzten und von diesem genehmigt die Arbeitsleistung unter Zuhilfenahme geeigneter technischer Hilfemittel (wie z. B. Smartphone oder Notebook sowie entsprechender Softwarelösungen), mit deren Hilfe eine Zugriffsmöglichkeit auf das Firmennetz besteht, aus dem häuslichen Bereich des Arbeitnehmers erbracht.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /256
Textauszug 9 von 14 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen