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| 6.2 | Definition, Anlässe, Orte |
| 6.2.2 |
Mobile Arbeit, flexibles Arbeiten
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Elektro 2013 |
| Definition von Telearbeit Telearbeit ist eine Form der Arbeitsausführung unter Verwendung von informationstechnologischen Hilfsmitteln bei welcher Arbeit, die innerhalb der Einrichtungen des Arbeitgebers ausgeführt werden könnte, außerhalb dieser Einrichtung ausgeführt wird. - Mobile Telearbeit Bei der mobilen Telearbeit wird die zu erbringende Arbeitsleistung ohne festen Arbeitsplatz, z. B. während einer Dienstreise oder im Außendienst unter Zuhilfenahme geeigneter technischer Hilfsmittel (wie z. B. Smartphone oder Notebook sowie entsprechender Softwarelösungen), mit deren Hilfe eine Zugriffsmöglichkeit auf das Firmennetz besteht, erbracht. - Alternierende Telearbeit Bei der alternierenden Telearbeit wird die zu erbringende Arbeitsleistung teilweise in den häuslichen Bereich des Arbeitnehmers (Home Office) verlagert und dort unter Zuhilfenahme geeigneter technischer Hilfsmittel (wie z. B. Smartphone oder Notebook sowie entsprechender Softwarelösungen), mit deren Hilfe eine Zugriffsmöglichkeit auf das Firmennetz besteht, erbracht. Die Arbeitszeit wird somit teilweise in der Wohnung des Arbeitnehmers (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise im Betrieb des Arbeitgebers (betriebliche Arbeitsstätte) erbracht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /256 |
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