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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.2 Mobile Arbeit, flexibles Arbeiten

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2010
Definition mobile Arbeit
Unter mobiler Arbeit im Sinn der vorliegenden Regelung ist jede Arbeit zu verstehen, die aus dienstlichem Anlass außerhalb der betrieblichen oder einer vertraglich fixierten außerbetrieblichen Arbeitsstätte (z. B. häuslicher Telearbeitsplatz) verrichtet wird. Diese Definition umfasst ausdrücklich nicht die geregelten Arbeitsformen, wie z. B. Telearbeit.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /190
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