http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 6.2 | Definition, Anlässe, Orte |
| 6.2.2 |
Mobile Arbeit, flexibles Arbeiten
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2010 |
| Definition mobile Arbeit Unter mobiler Arbeit im Sinn der vorliegenden Regelung ist jede Arbeit zu verstehen, die aus dienstlichem Anlass außerhalb der betrieblichen oder einer vertraglich fixierten außerbetrieblichen Arbeitsstätte (z. B. häuslicher Telearbeitsplatz) verrichtet wird. Diese Definition umfasst ausdrücklich nicht die geregelten Arbeitsformen, wie z. B. Telearbeit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /190 |
| Textauszug 12 von 19 | « vorheriger | nächster » |