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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.2 Mobile Arbeit, flexibles Arbeiten

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2013
Definition "Mobilarbeit"
Mobilarbeit umfasst alle arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten, die sowohl online als auch offline (z. B. per Computer, Telefon oder mit Papiermedien) außerhalb der Betriebsstätten der [Firma] durchgeführt werden.
Mobilarbeit kann - im Rahmen der gesetzlichen Regelungen - ganztägig oder tagesanteilig erfolgen. Die Arbeitszeit kann hierbei flexibel auf verschiedene Arbeitsorte und Tageszeiten innerhalb und außerhalb der Betriebsstätten der [Firma] aufgeteilt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /219
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