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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.2 Mobile Arbeit, flexibles Arbeiten

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Tankstellen, Kfz.-Reparatur und -Handel 2016
Begriffsbestimmung
Unter Mobiler Arbeit versteht man die Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der Räumlichkeiten des Unternehmens. Sie umfasst dabei sämtliche arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten, sowohl online als auch offline. Dabei ist unerheblich, ob der Mitarbeiter an Bildschirmgeräten arbeitet oder sonstige, nicht an Bildschirmgeräte gebundene Arbeitsaufgaben erledigt.
Nicht unter den Begriff "mobiles Arbeiten" fallen Zeiten in Ruf-, Heim- oder Störfallbereitschaft sowie auf Geschäftsreisen. Ebenfalls nicht unter den Begriff "mobiles Arbeiten" fallen Tätigkeiten, die aufgrund der Arbeitsaufgabe außerhalb des Betriebes erbracht werden müssen (z. B. Kundenbesuche, Messen).
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /269
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