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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

6.2 Definition, Anlässe, Orte
6.2.2 Mobile Arbeit, flexibles Arbeiten

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2015
Bei der mobilen Arbeit wird die bisher in den Räumlichkeiten des Betriebes (betriebliche Arbeitsstätte) zu erbringende Arbeitsleistung teilweise in das private Umfeld des Arbeitnehmers verlagert (außerbetriebliche Arbeitsstätte, nachfolgend "mobiler Arbeitsplatz" genannt). Die tarifvertragliche bzw. die individuelle regelmäßige Arbeitszeit kann bei der mobilen Arbeit somit teilweise am mobilen Arbeitsplatz und teilweise in der betrieblichen Arbeitsstätte geleistet werden.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /270
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